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Bund
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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
§§ 433 - 853, Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse
§§ 535 - 597, Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag
§§ 535 - 548a, Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
§§ 535 - 548a, Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
§ 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
§ 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
§ 536a BGB, Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
§ 536b BGB, Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
§ 536c BGB, Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
§ 536d BGB, Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
§ 537 BGB, Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
§ 538 BGB, Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
§ 539 BGB, Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
§ 540 BGB, Gebrauchsüberlassung an Dritte
§ 541 BGB, Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
§ 542 BGB, Ende des Mietverhältnisses
§ 543 BGB, Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 544 BGB, Vertrag über mehr als 30 Jahre
§ 545 BGB, Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
§ 546 BGB, Rückgabepflicht des Mieters
§ 546a BGB, Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
§ 547 BGB, Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
§ 548 BGB, Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
§ 548a BGB, Miete digitaler Produkte