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SGB IV - Sozialgesetzbuch, Viertes Buch
§§ 95 - 103, Sechster Abschnitt - Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
§§ 96 - 98a, Zweiter Titel - Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§§ 96 - 98a, Zweiter Titel - Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 SGB IV, Kommunikationsserver
§ 97 SGB IV, Annahmestellen
§ 98 SGB IV, Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
§ 98a SGB IV, Datei der Stammdaten der an den Meldeverfahren beteiligten Träger der sozialen Sicherung