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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
§§ 311 - 361, Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen
§§ 311 - 319, Titel 1 - Begründung, Inhalt und Beendigung
§§ 312 - 312m, Untertitel 2 - Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
§ 312m, Kapitel 4 - Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312m, Kapitel 4 - Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312m BGB, Abweichende Vereinbarungen und Beweislast