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HGB - Handelsgesetzbuch
§§ 238 - 342r, Drittes Buch - Handelsbücher
§§ 340 - 342p, Vierter Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen
§§ 342 - 342p, Vierter Unterabschnitt - Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne
§§ 342b - 342f, Zweiter Titel - Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung
§§ 342b - 342f, Zweiter Titel - Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung
§ 342b HGB, Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland
§ 342c HGB, Oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland
§ 342d HGB, Tochterunternehmen mit Sitz im Inland von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 342e HGB, Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 342f HGB, Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat