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SGB VII - Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch
§§ 26 - 103, Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
§§ 26 - 55a, Erster Abschnitt - Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
§ 53, Siebter Unterabschnitt - Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
§ 53, Siebter Unterabschnitt - Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
§ 53 SGB VII, Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder