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VAG - Versicherungsaufsichtsgesetz
§§ 8 - 220, Teil 2 - Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
§§ 8 - 73, Kapitel 1 - Geschäftstätigkeit
§§ 57 - 73, Abschnitt 7 - Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit
§§ 61 - 66a, Unterabschnitt 2 - Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§§ 61 - 66a, Unterabschnitt 2 - Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 61 VAG, Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr
§ 62 VAG, Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit
§ 63 VAG, Bestandsübertragungen
§ 64 VAG, Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer
§ 65 VAG, Niederlassung
§ 66 VAG, Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung
§ 66a VAG, Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes