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AEntG - Arbeitnehmer-Entsendegesetz
§§ 13b - 13c, Abschnitt 4b - Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
§§ 13b - 13c, Abschnitt 4b - Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
§ 13b AEntG, Zusätzliche Arbeitsbedingungen
§ 13c AEntG, Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland