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BVerfSchG - Bundesverfassungsschutzgesetz
§§ 17 - 26a, Dritter Abschnitt - Übermittlungsvorschriften
§§ 17 - 26a, Dritter Abschnitt - Übermittlungsvorschriften
§ 17 BVerfSchG, Zulässigkeit von Ersuchen
§ 18 BVerfSchG, Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
§ 19 BVerfSchG, Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
§ 20 BVerfSchG, Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
§ 21 BVerfSchG, Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
§ 22 BVerfSchG, Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
§ 22a BVerfSchG, Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
§ 22b BVerfSchG, Projektbezogene gemeinsame Dateien
§ 22c BVerfSchG, Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
§ 22d BVerfSchG, Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
§ 23 BVerfSchG, Übermittlungsverbot
§ 24 BVerfSchG, Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
§ 25 BVerfSchG, Weiterverarbeitung durch den Empfänger
§ 25a BVerfSchG, Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 25b BVerfSchG, Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
§ 25c BVerfSchG, Weitere Verfahrensregelungen
§ 25d BVerfSchG, Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
§ 26 BVerfSchG, Nachberichtspflicht
§ 26a BVerfSchG, Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden