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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
§§ 311 - 361, Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen
§§ 311 - 319, Titel 1 - Begründung, Inhalt und Beendigung
§§ 312 - 312m, Untertitel 2 - Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
§§ 312 - 312a, Kapitel 1 - Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§§ 312 - 312a, Kapitel 1 - Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§ 312 BGB, Anwendungsbereich
§ 312a BGB, Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten