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BEG - Bundesentschädigungsgesetz
§§ 15 - 141k, ZWEITER ABSCHNITT - Schadenstatbestände
§§ 64 - 140, Siebenter Titel - Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
§§ 65 - 126, II. - Schaden im beruflichen Fortkommen
§§ 87 - 112, 3. - Unselbständige Berufe
§§ 99 - 111, B. - Öffentlicher Dienst
§ 111, e) - Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen
§ 111, e) - Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen
§ 111 BEG, Entschädigung für nichtbeamtete Hochschulprofessoren und Privatdozenten