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Bund
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WO - Wahlordnung
§§ 1 - 27, Erster Teil - Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
§§ 6 - 23, Zweiter Abschnitt - Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
§§ 20 - 23, Dritter Unterabschnitt - Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
§§ 20 - 23, Dritter Unterabschnitt - Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
§ 20 WO, Stimmabgabe
§ 21 WO, Stimmauszählung
§ 22 WO, Ermittlung der Gewählten
§ 23 WO, Wahlniederschrift, Bekanntmachung