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SGB X - Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch
§§ 86 - 119, Drittes Kapitel - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
§§ 86 - 101a, Erster Abschnitt - Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten
§§ 97 - 101a, Dritter Titel - Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten
§§ 97 - 101a, Dritter Titel - Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten
§ 97 SGB X, Durchführung von Aufgaben durch Dritte
§ 98 SGB X, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 99 SGB X, Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
§ 100 SGB X, Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
§ 101 SGB X, Auskunftspflicht der Leistungsträger
§ 101a SGB X, Mitteilungen der Meldebehörden