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AufenthV - Aufenthaltsverordnung
§§ 2 - 43, Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
§§ 15 - 30a, Abschnitt 2 - Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
§§ 18 - 22, Unterabschnitt 2 - Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise
§§ 18 - 22, Unterabschnitt 2 - Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise
§ 18 AufenthV, Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
§ 19 AufenthV, Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe
§ 20 AufenthV, Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt
§ 21 AufenthV, Befreiung für Inhaber von Grenzgängerkarten
§ 22 AufenthV, Befreiung für Schüler auf Sammellisten