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Bund
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StrlSchG - Strahlenschutzgesetz
§§ 92 - 117, Teil 3 - Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
§§ 92 - 112, Kapitel 1 - Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder
§§ 97 - 105, Abschnitt 3 - Notfallvorsorge
§§ 97 - 105, Abschnitt 3 - Notfallvorsorge
§ 97 StrlSchG, Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
§ 98 StrlSchG, Allgemeiner Notfallplan des Bundes
§ 99 StrlSchG, Besondere Notfallpläne des Bundes
§ 100 StrlSchG, Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
§ 101 StrlSchG, Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
§ 102 StrlSchG, Notfallübungen
§ 103 StrlSchG, Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
§ 104 StrlSchG, Beschaffung von Schutzwirkstoffen
§ 105 StrlSchG, Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen