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WeinG - Weingesetz
§§ 22b - 26a, 5. Abschnitt - Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
§§ 22b - 26a, 5. Abschnitt - Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
§ 22b WeinG, Schutz geografischer Bezeichnungen
§ 22c WeinG, Antrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung nach der Verordnung (EU) 2024/1143 in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
§ 22d WeinG, Merkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
§ 22e WeinG, Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014
§ 22f WeinG, Strengere Vorschriften zu aromatisierten Weinerzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe
§ 22g WeinG, Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen
§ 23 WeinG, Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten
§ 24 WeinG, Bezeichnungen und sonstige Angaben
§ 24a WeinG, Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
§ 25 WeinG, Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 26 WeinG, Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung
§ 26a WeinG, Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung