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UmwG - Umwandlungsgesetz
§§ 190 - 304, Fünftes Buch - Formwechsel
§§ 190 - 213, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
§§ 190 - 213, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
§ 190 UmwG, Allgemeiner Anwendungsbereich
§ 191 UmwG, Einbezogene Rechtsträger
§ 192 UmwG, Formwechselbericht
§ 193 UmwG, Formwechselbeschluss
§ 194 UmwG, Inhalt des Formwechselbeschlusses
§ 195 UmwG, Befristung und Ausschluss von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
§ 196 UmwG, Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses
§ 197 UmwG, Anzuwendende Gründungsvorschriften
§ 198 UmwG, Anmeldung des Formwechsels
§ 199 UmwG, Anlagen der Anmeldung
§ 200 UmwG, Firma oder Name des Rechtsträgers
§ 201 UmwG, Bekanntmachung des Formwechsels
§ 202 UmwG, Wirkungen der Eintragung
§ 203 UmwG, Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern
§ 204 UmwG, Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
§ 205 UmwG, Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers
§ 206 UmwG, Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
§ 207 UmwG, Angebot der Barabfindung
§ 208 UmwG, Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
§ 209 UmwG, Annahme des Angebots
§ 210 UmwG, Ausschluss von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
§ 211 UmwG, Anderweitige Veräußerung
§ 212 UmwG, Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
§ 213 UmwG, Unbekannte Aktionäre