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BWO - Bundeswahlordnung
§§ 49 - 66, Dritter Abschnitt - Wahlhandlung
§§ 61 - 66, Zweiter Unterabschnitt - Besondere Regelungen
§§ 61 - 66, Zweiter Unterabschnitt - Besondere Regelungen
§ 61 BWO, Wahl in Sonderwahlbezirken
§ 62 BWO, Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen
§ 63 BWO, Stimmabgabe in Klöstern
§ 64 BWO, Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
§ 65 BWO (weggefallen)
§ 66 BWO, Briefwahl