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Bund
13. BImSchV - Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
13. BImSchV - Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
13. BImSchV - Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
§§ 1 - 24, Abschnitt 1 - Gemeinsame Vorschriften
§§ 25 - 39, Abschnitt 2 - Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen
§§ 40 - 45, Abschnitt 3 - Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/687 der Kommission vom 26. September 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton
§§ 46 - 56, Abschnitt 4 - Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/738 der Kommission vom 9. Oktober 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas
§§ 57 - 61, Abschnitt 5 - Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2117 der Kommission vom 21. November 2017 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien
§§ 62 - 65, Abschnitt 6 - Vorschriften für Großfeuerungsanlagen in der chemischen Industrie, die der mittelbaren Beheizung von Gütern in Reaktoren dienen
§§ 66 - 67, Abschnitt 7 - Schlussvorschriften
Anlage 1 13. BImSchV, Brennstoffkontrolle
Anlage 2 13. BImSchV, Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle und krebserzeugende Stoffe
Anlage 3 13. BImSchV, Äquivalenzfaktoren
Anlage 4 13. BImSchV, Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse
Anlage 5 13. BImSchV, Umrechnungsformel