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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 854 - 1296, Buch 3 - Sachenrecht
§§ 903 - 1017, Abschnitt 3 - Eigentum
§§ 929 - 984, Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
§§ 929 - 936, Untertitel 1 - Übertragung
§§ 929 - 936, Untertitel 1 - Übertragung
§ 929 BGB, Einigung und Übergabe
§ 929a BGB, Einigung bei nicht eingetragenem Seeschiff
§ 930 BGB, Besitzkonstitut
§ 931 BGB, Abtretung des Herausgabeanspruchs
§ 932 BGB, Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
§ 932a BGB, Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe
§ 933 BGB, Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
§ 934 BGB, Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
§ 935 BGB, Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
§ 936 BGB, Erlöschen von Rechten Dritter