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InsO - Insolvenzordnung
§§ 174 - 216, Fünfter Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
§§ 207 - 216, Dritter Abschnitt - Einstellung des Verfahrens
§§ 207 - 216, Dritter Abschnitt - Einstellung des Verfahrens
§ 207 InsO, Einstellung mangels Masse
§ 208 InsO, Anzeige der Masseunzulänglichkeit
§ 209 InsO, Befriedigung der Massegläubiger
§ 210 InsO, Vollstreckungsverbot
§ 210a InsO, Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit
§ 211 InsO, Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
§ 212 InsO, Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds
§ 213 InsO, Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger
§ 214 InsO, Verfahren bei der Einstellung
§ 215 InsO, Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung
§ 216 InsO, Rechtsmittel