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SchwpestV - Schweinepest-Verordnung
§§ 2 - 22, Abschnitt 2 - Schutzmaßregeln
§§ 4 - 22, Unterabschnitt 2 - Besondere Schutzmaßregeln
§§ 5 - 22, B - Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
§§ 14a - 22, 7 - Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
§§ 14d - 14j, b - bei Afrikanischer Schweinepest
§§ 14d - 14j, b - bei Afrikanischer Schweinepest
§ 14d SchwpestV, Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone
§ 14e SchwpestV, Maßregeln zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest
§ 14f SchwpestV, Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Schweine
§ 14g SchwpestV, Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse
§ 14h SchwpestV, Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Sperma, Eizellen und Embryonen
§ 14i SchwpestV, Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Wildschweine, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse
§ 14j SchwpestV, Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für tierische Nebenprodukte