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JGG - Jugendgerichtsgesetz
§§ 105 - 112, Dritter Teil - Heranwachsende
§ 112, Vierter Abschnitt - Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 112, Vierter Abschnitt - Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 112 JGG, Entsprechende Anwendung