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StGB - Strafgesetzbuch
§§ 80 - 358, Besonderer Teil
§§ 80 - 92b, Erster Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§§ 84 - 91a, Dritter Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§§ 84 - 91a, Dritter Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§ 84 StGB, Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
§ 85 StGB, Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
§ 86 StGB, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 87 StGB, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
§ 88 StGB, Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 89 StGB, Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 89a StGB, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89b StGB, Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89c StGB, Terrorismusfinanzierung
§ 90 StGB, Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 90a StGB, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 90b StGB, Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 90c StGB, Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
§ 91 StGB, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 91a StGB, Anwendungsbereich