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ZFdG - Zollfahndungsdienstgesetz
§§ 8 - 83, Kapitel 3 - Befugnisse
§§ 26 - 70, Abschnitt 2 - Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
§§ 39 - 46, Unterabschnitt 2 - Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
§§ 39 - 46, Unterabschnitt 2 - Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
§ 39 ZFdG, Allgemeine Befugnisse
§ 40 ZFdG, Sicherstellung
§ 41 ZFdG, Verwahrung
§ 42 ZFdG, Aufhebung der Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung
§ 43 ZFdG, Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
§ 44 ZFdG, Durchsuchung von Personen
§ 45 ZFdG, Durchsuchung von Sachen
§ 46 ZFdG, Betreten und Durchsuchung von Wohnungen