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PflVG - Pflichtversicherungsgesetz
§§ 12 - 29, Abschnitt 3 - Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
§§ 12 - 29, Abschnitt 3 - Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
§§ 12 - 14a, Unterabschnitt 1 - Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
§§ 15 - 16, Unterabschnitt 2 - Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen
§§ 17 - 22, Unterabschnitt 3 - Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
§ 23 PflVG, Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Anstalt; Verordnungsermächtigung
§ 24 PflVG, Wahrnehmung der Aufgaben durch die Verkehrsopferhilfe
§ 25 PflVG, Aufsicht; Genehmigung der Satzung der Verkehrsopferhilfe
§ 26 PflVG, Stelle zur gütlichen Einigung; Verordnungsermächtigung
§ 27 PflVG, Finanzierung
§ 28 PflVG, Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben auf eine andere juristische Person; Verordnungsermächtigungen
§ 29 PflVG, Steuerbefreiung