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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
§§ 433 - 853, Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse
§§ 535 - 597, Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag
§§ 549 - 577a, Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum
§§ 577 - 577a, Kapitel 6 - Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
§§ 577 - 577a, Kapitel 6 - Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
§ 577 BGB, Vorkaufsrecht des Mieters
§ 577a BGB, Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung