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BKAG - Bundeskriminalamtgesetz
§§ 63 - 65, Abschnitt 6 - Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
§§ 63 - 65, Abschnitt 6 - Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
§ 63 BKAG, Allgemeine Befugnisse
§ 63a BKAG, Bestandsdatenauskunft
§ 64 BKAG, Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 65 BKAG, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle