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VGG - Verwertungsgesellschaftengesetz
§§ 9 - 58, Teil 2 - Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
§§ 51 - 52e, Abschnitt 5 - Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
§§ 51 - 52e, Abschnitt 5 - Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
§ 51 VGG, Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
§ 51a VGG, Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information
§ 51b VGG, Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft
§ 52 VGG, Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke
§ 52a VGG, Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken
§ 52b VGG, Nicht verfügbare Werke
§ 52c VGG, Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten
§ 52d VGG, Verordnungsermächtigung
§ 52e VGG, Anwendung auf verwandte Schutzrechte