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BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
§§ 22 - 28, Abschnitt 4 - Statistik und Schlussvorschriften
§§ 22 - 28, Abschnitt 4 - Statistik und Schlussvorschriften
§ 22 BEEG, Bundesstatistik
§ 23 BEEG, Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
§ 24 BEEG, Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24a BEEG, Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
§ 24b BEEG, Elektronische Unterstützung bei der Antragstellung
§ 25 BEEG, Automatisierter Datenabruf bei den Standesämtern
§ 26 BEEG, Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27 BEEG, Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 28 BEEG, Übergangsvorschrift