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SGB V - Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch
§§ 69 - 140h, Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
§§ 69 - 140h, Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
§§ 69 - 71, Erster Abschnitt - Allgemeine Grundsätze
§§ 72 - 106d, Zweiter Abschnitt - Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
§§ 107 - 114, Dritter Abschnitt - Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
§§ 115 - 123, Vierter Abschnitt - Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten
§§ 124 - 125b, Fünfter Abschnitt - Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln
§§ 126 - 128, Sechster Abschnitt - Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln
§§ 129 - 131a, Siebter Abschnitt - Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern
§§ 132 - 134a, Achter Abschnitt - Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
§§ 135 - 139e, Neunter Abschnitt - Sicherung der Qualität der Leistungserbringung
§ 140, Zehnter Abschnitt - Eigeneinrichtungen der Krankenkassen
§§ 140a - 140d, Elfter Abschnitt - Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern
§ 140e, Zwölfter Abschnitt - Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten
§§ 140f - 140h, Dreizehnter Abschnitt - Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten