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BeamtVG - Beamtenversorgungsgesetz
§§ 69 - 69n, Abschnitt 10 - Übergangsvorschriften
§§ 69 - 69n, Abschnitt 10 - Übergangsvorschriften
§ 69 BeamtVG, Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69a BeamtVG, Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69b BeamtVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
§ 69c BeamtVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
§ 69d BeamtVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
§ 69e BeamtVG, Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69f BeamtVG, Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 69g BeamtVG, Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69h BeamtVG, Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
§ 69i BeamtVG, Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
§ 69j BeamtVG, Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
§ 69k BeamtVG, Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
§ 69l BeamtVG, Übergangsregelung zu § 55
§ 69m BeamtVG, Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
§ 69n BeamtVG, Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen