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IRG - Internationale Rechtshilfe-Gesetz
§§ 84 - 90z, Neunter Teil - Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§§ 90a - 90n, Abschnitt 4 - Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
§§ 90l - 90n, Unterabschnitt 2 - Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§§ 90l - 90n, Unterabschnitt 2 - Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l IRG, Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
§ 90m IRG, Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
§ 90n IRG, Inländisches Vollstreckungsverfahren