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BRRG - Beamtenrechtsrahmengesetz
§§ 121 - 133f, Kapitel II - Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
§§ 128 - 133, Abschnitt III - Rechtsstellung der Beamten und Versorgungsempfänger bei der Umbildung von Körperschaften
§§ 128 - 133, Abschnitt III - Rechtsstellung der Beamten und Versorgungsempfänger bei der Umbildung von Körperschaften
§ 128 BRRG, Übertritt oder Übernahme in andere Körperschaften
§ 129 BRRG, Verfahren bei Übertritt oder Übernahme in eine andere Körperschaft
§ 130 BRRG, Übertragung eines gleichzubewertenden Amts; Versetzung in einstweiligen Ruhestand
§ 131 BRRG, Genehmigung bei Umbildung
§ 132 BRRG, Übertritt oder Übernahme bei Versorgungsempfängern
§ 133 BRRG, Begriff der Körperschaft