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StGB - Strafgesetzbuch
§§ 80 - 358, Besonderer Teil
§§ 324 - 330d, Neunundzwanzigster Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt
§§ 324 - 330d, Neunundzwanzigster Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt
§ 324 StGB, Gewässerverunreinigung
§ 324a StGB, Bodenverunreinigung
§ 325 StGB, Luftverunreinigung
§ 325a StGB, Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen
§ 326 StGB, Unerlaubter Umgang mit Abfällen
§ 327 StGB, Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
§ 328 StGB, Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
§ 329 StGB, Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
§ 330 StGB, Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
§ 330a StGB, Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften
§ 330b StGB, Tätige Reue
§ 330c StGB, Einziehung
§ 330d StGB, Begriffsbestimmungen