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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
§§ 311 - 361, Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen
§§ 327 - 327u, Titel 2a - Verträge über digitale Produkte
§§ 327t - 327u, Untertitel 2 - Besondere Bestimmungen für Verträge über digitale Produkte zwischen Unternehmern
§§ 327t - 327u, Untertitel 2 - Besondere Bestimmungen für Verträge über digitale Produkte zwischen Unternehmern
§ 327t BGB, Anwendungsbereich
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