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BörsG - Börsengesetz
§§ 32 - 43, Abschnitt 4 - Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
§§ 32 - 43, Abschnitt 4 - Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
§ 32 BörsG, Zulassungspflicht
§ 33 BörsG, Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt
§ 34 BörsG, Ermächtigungen
§ 35 BörsG, Verweigerung der Zulassung
§ 36 BörsG, Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 37 BörsG, Staatliche Schuldverschreibungen
§ 38 BörsG, Einführung
§ 39 BörsG, Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
§ 40 BörsG, Pflichten des Emittenten
§ 41 BörsG, Auskunftserteilung
§ 42 BörsG, Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten
§ 43 BörsG, Verpflichtung des Insolvenzverwalters