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Bund
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InsO - Insolvenzordnung
§§ 148 - 173, Vierter Teil - Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
§§ 165 - 173, Dritter Abschnitt - Gegenstände mit Absonderungsrechten
§§ 165 - 173, Dritter Abschnitt - Gegenstände mit Absonderungsrechten
§ 165 InsO, Verwertung unbeweglicher Gegenstände
§ 166 InsO, Verwertung beweglicher Gegenstände
§ 167 InsO, Unterrichtung des Gläubigers
§ 168 InsO, Mitteilung der Veräußerungsabsicht
§ 169 InsO, Schutz des Gläubigers vor einer Verzögerung der Verwertung
§ 170 InsO, Verteilung des Erlöses
§ 171 InsO, Berechnung des Kostenbeitrags
§ 172 InsO, Sonstige Verwendung beweglicher Sachen
§ 173 InsO, Verwertung durch den Gläubiger