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GrEStG - Grunderwerbsteuergesetz
§§ 17 - 22, Siebenter Abschnitt - Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
§§ 17 - 22, Siebenter Abschnitt - Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
§ 17 GrEStG, Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
§ 18 GrEStG, Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare
§ 19 GrEStG, Anzeigepflicht der Beteiligten
§ 20 GrEStG, Inhalt der Anzeigen
§ 21 GrEStG, Urkundenaushändigung
§ 22 GrEStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung