Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Bund
...
BattG - Batteriegesetz
§§ 3 - 16, Abschnitt 2 - Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§§ 3 - 16, Abschnitt 2 - Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 BattG, Verkehrsverbote
§ 4 BattG, Registrierung der Hersteller
§ 5 BattG, Rücknahmepflichten der Hersteller
§ 6 BattG (weggefallen)
§ 7 BattG, Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 7a BattG, Ökologische Gestaltung der Beiträge
§ 8 BattG, Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 BattG, Pflichten der Vertreiber
§ 10 BattG, Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 BattG, Pflichten des Endnutzers
§ 12 BattG, Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 BattG, Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 13a BattG, Mitwirkung von freiwilligen Rücknahmestellen
§ 14 BattG, Verwertung und Beseitigung
§ 15 BattG, Erfolgskontrolle
§ 16 BattG, Sammelziel