Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Bund
...
KWG - Kreditwesengesetz
§§ 1 - 9, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§§ 5 - 9, 2. - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§§ 5 - 9, 2. - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 5 KWG, Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
§ 6 KWG, Aufgaben
§ 6a KWG, Besondere Aufgaben
§ 6b KWG, Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
§ 6c KWG, Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
§ 6d KWG, Eigenmittelempfehlung
§ 7 KWG, Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 7a KWG, Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
§ 7b KWG, Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
§ 7c KWG (weggefallen)
§ 7d KWG, Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
§ 8 KWG, Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 8a KWG, Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
§ 8b KWG, Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis
§ 8c KWG, Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
§ 8d KWG (weggefallen)
§ 8e KWG, Aufsichtskollegien
§ 8f KWG, Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen
§ 8g KWG, Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören
§ 8h KWG, Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
§ 9 KWG, Verschwiegenheitspflicht