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Bund
17. BImSchV - Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
17. BImSchV - Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
17. BImSchV - Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
§§ 1 - 2, Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§§ 3 - 13, Abschnitt 2 - Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
§§ 14 - 22, Abschnitt 3 - Messung und Überwachung
§§ 23 - 25, Abschnitt 4 - Gemeinsame Vorschriften
§§ 26 - 28, Abschnitt 5 - Schlussvorschriften
Anlage 1 17. BImSchV, Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle und krebserzeugende Stoffe
Anlage 2 17. BImSchV, Äquivalenzfaktoren - polychlorierte Dibenzodioxine, Dibenzofurane und dl-PCB
Anlage 2a 17. BImSchV, Zu ermittelnde polybromierte Dibenzo-p-dioxine und Furane
Anlage 3 17. BImSchV, Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen
Anlage 4 17. BImSchV, Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse
Anlage 5 17. BImSchV, Umrechnungsformel
Anlage 6 17. BImSchV, Umweltmanagementsysteme
Anlage 7 17. BImSchV, Energieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen