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Bund
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BetrVG - Betriebsverfassungsgesetz
§§ 60 - 73b, Dritter Teil - Jugend- und Auszubildendenvertretung
§§ 60 - 71, Erster Abschnitt - Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
§§ 60 - 71, Erster Abschnitt - Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 60 BetrVG, Errichtung und Aufgabe
§ 61 BetrVG, Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 62 BetrVG, Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 63 BetrVG, Wahlvorschriften
§ 64 BetrVG, Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
§ 65 BetrVG, Geschäftsführung
§ 66 BetrVG, Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
§ 67 BetrVG, Teilnahme an Betriebsratssitzungen
§ 68 BetrVG, Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
§ 69 BetrVG, Sprechstunden
§ 70 BetrVG, Allgemeine Aufgaben
§ 71 BetrVG, Jugend- und Auszubildendenversammlung