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Bund
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StrlSchV 2001 - Strahlenschutzverordnung
§§ 93 - 104, Teil 3 - Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten
§§ 97 - 102, Kapitel 3 - Schutz der Bevölkerung bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§§ 97 - 102, Kapitel 3 - Schutz der Bevölkerung bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§ 97 StrlSchV, Überwachungsbedürftige Rückstände; unzulässige Verbringung
§ 98 StrlSchV, Entlassung von Rückständen aus der Überwachung
§ 99 StrlSchV, In der Überwachung verbleibende Rückstände
§ 100 StrlSchV, Mitteilungspflicht, Rückstandskonzept, Rückstandsbilanz
§ 101 StrlSchV, Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken
§ 102 StrlSchV, Überwachung sonstiger Materialien