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HGB - Handelsgesetzbuch
§§ 238 - 342r, Drittes Buch - Handelsbücher
§§ 340 - 342p, Vierter Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen
§§ 342 - 342p, Vierter Unterabschnitt - Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne
§§ 342m - 342n, Vierter Titel - Offenlegung und Veröffentlichung
§§ 342m - 342n, Vierter Titel - Offenlegung und Veröffentlichung
§ 342m HGB, Offenlegung im Unternehmensregister
§ 342n HGB, Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft