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BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
§§ 162 - 174, Achter Teil - Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
§§ 172 - 173a, Dritter Abschnitt - Besondere Rechte und Pflichten und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
§ 173a, Zweiter Unterabschnitt - Berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
§ 173a, Zweiter Unterabschnitt - Berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
§ 173a BRAO, Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof