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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 1 - 240a, Buch 1 - Allgemeiner Teil
§§ 194 - 225, Abschnitt 5 - Verjährung
§§ 203 - 213, Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
§§ 203 - 213, Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
§ 203 BGB, Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
§ 204 BGB, Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
§ 204a BGB, Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen
§ 205 BGB, Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
§ 206 BGB, Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
§ 207 BGB, Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen
§ 208 BGB, Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
§ 209 BGB, Wirkung der Hemmung
§ 210 BGB, Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen
§ 211 BGB, Ablaufhemmung in Nachlassfällen
§ 212 BGB, Neubeginn der Verjährung
§ 213 BGB, Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen