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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
§§ 362 - 397, Abschnitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse
§§ 362 - 371, Titel 1 - Erfüllung
§§ 362 - 371, Titel 1 - Erfüllung
§ 362 BGB, Erlöschen durch Leistung
§ 363 BGB, Beweislast bei Annahme als Erfüllung
§ 364 BGB, Annahme an Erfüllungs statt
§ 365 BGB, Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt
§ 366 BGB, Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
§ 367 BGB, Anrechnung auf Zinsen und Kosten
§ 368 BGB, Quittung
§ 369 BGB, Kosten der Quittung
§ 370 BGB, Leistung an den Überbringer der Quittung
§ 371 BGB, Rückgabe des Schuldscheins