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Saarland
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KWO,SL - Kommunalwahlordnung
§§ 1 - 62b, Erster Teil - Wahlen zu den Gemeinderäten
§§ 44 - 58, Sechster Abschnitt - Feststellung des Wahlergebnisses
§§ 44 - 58, Sechster Abschnitt - Feststellung des Wahlergebnisses
§ 44 KWO, Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 45 KWO, Zählung der Wählerinnen und Wähler
§ 46 KWO, Zählung der Stimmen bei Verhältniswahl
§ 47 KWO, Ermittlung des Wahlergebnisses bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen
§ 48 KWO, Zählung der Stimmen bei Mehrheitswahl
§ 49 KWO, Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses in den Wahlbezirken
§ 50 KWO, Wahlniederschrift
§ 50a KWO, Einbeziehung der Briefwahl in das Wahlergebnis des Wahlbezirks
§ 50b KWO, Gesonderte Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 51 KWO, Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet
§ 52 KWO, Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet, Verwahrung der Wahlunterlagen
§ 53 KWO, Verteilung der Gemeinderatssitze
§ 54 KWO, Verteilung der Gemeinderatssitze bei Verhältniswahl
§ 55 KWO, Verteilung der Gemeinderatssitze bei Mehrheitswahl
§ 56 KWO, Benachrichtigung der Gewählten
§ 57 KWO, Ersatzleute
§ 58 KWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses