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Saarland
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SBG,SL - Saarländisches Beamtengesetz
§§ 55 - 104, Abschnitt VI - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
§§ 84 - 94a, 4. - Nebentätigkeit; Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§§ 84 - 94a, 4. - Nebentätigkeit; Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 84 SBG, Nebentätigkeit
§ 85 SBG, Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit
§ 86 SBG, Anzeigepflicht
§ 87 SBG, Verbot einer Nebentätigkeit
§ 88 SBG, Ausübung von Nebentätigkeiten
§ 89 SBG, Verfahren
§ 90 SBG, Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit
§ 91 SBG, Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten
§ 92 SBG, Verordnungsermächtigung
§ 93 SBG, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 94 SBG, Ablieferungspflicht bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
§ 94a SBG, Ablieferungspflicht für politische Beamtinnen und Beamte