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Saarland
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AbgG SL,SL - Abgeordnetengesetz
§§ 30 - 46, Vierter Teil - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag des Saarlandes oder in einer gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
§§ 32 - 37, 3. Abschnitt - Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
§§ 32 - 37, 3. Abschnitt - Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
§ 32 AbgG SL, Unvereinbare Ämter
§ 33 AbgG SL, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 34 AbgG SL, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
§ 35 AbgG SL, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
§ 36 AbgG SL, Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit
§ 37 AbgG SL, Richter und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes